Biologische Abbauvorschriften
Die internationale Norm EN 13432 ist die anerkannte Norm für biologisch abbaubare Kunststoffe. Produkte müssen alle vier Prüfphasen durchlaufen, bevor sie als biologisch abbaubar (kompostierbar) eingestuft werden. Das obige Testergebnis zeigt, dass alle unsere Materialien und Beutel alle EN 13432-Normen erfü1. Die in unserem Beutel enthaltenen flüchtigen Stoffen, Schwermetalle entsprechen den festgelegten zulässigen Werten und Prüfbedingungen.
2. nach einem Kompostierungstest von 12 Wochen, bei dem 90% des Kunststoffs in Kieselstücke von weniger als 2 mm zerfallen müssen.
3. nach einem 6-monatigen Test zur biologischen Abbaubarkeit, bei dem 90% des Kunststoffs vollständig zu CO2 und Wasser mineralisiert werden müssen
4. Toxizitätsprüfungen mit Pflanzenpflanzenzeigen zeigen, daß nach der Kompostierung unserer Beutel keine Schadstoffrückstände für die Umwelt bleiben und die Pflanze wachsen lassen können.